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09.05.2017
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Hinweis
In der jW-Ausgabe vom 8. Mai ist der Redaktion ein Fehler unterlaufen. Die Abbildung zum Interview auf Seite 8 zeigt nicht den Interviewten Oliver Riepan, sondern Oliver Rast, den Sprecher der Gefangenengewerkschaft/Bundesweite Organisation (GG/BO). Wir bitten um Entschuldigung.(jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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