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10.05.2017
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Streit deutscher Verlage mit Google vor EuGH
Berlin. Das Landgericht Berlin verwies am Dienstag das Verfahren um das umstrittene Gesetz zum sogenannten Leistungsschutzrecht an den Gerichtshof der EU. Der EuGH solle prüfen, ob das Gesetz vor Inkrafttreten im August 2013 der EU-Kommission hätte vorgelegt werden müssen. Im Kern dreht sich der Konflikt um das Leistungsschutzrecht. Auf der einen Seite steht die Verwertungsgesellschaft (VG) Media mit einigen Verlagen, die für die Nutzung ihrer Pressetexte im Internet Geld sehen wollen. Suchmaschinenbetreiber wie Marktführer Google wollen aber nicht zahlen. Sie argumentieren, dass sie Nutzer auf die Webseiten der Verlage leiten und diesen damit zu Werbeeinnahmen verhelfen. (Reuters/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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