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03.04.2017
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Hinweis
Bei dem Bericht auf Seite 4 der Wochenendausgabe der jungen Welt, demzufolge der Hamburger Senat den G-20-Gipfel in der Hansestadt aus Sicherheitsgründen abgesagt und auf die Insel Sylt verlegt hat, handelt es sich um eine Falschmeldung aus Anlass des 1. April. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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