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Kartellamt für größeren Lebensmittelmarkt

Frankfurt am Main. Das Bundeskartellamt stellt sich wegen des ursprünglichen Verbots einer Übernahme von Kaiser’s-Tengelmann durch die Rivalen Edeka und Rewe auf Schadenersatzforderungen ein. »Edeka und Tengelmann klagen nach wie vor gegen unsere Untersagungsverfügung«, sagte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, laut Vorabbericht dem Tagesspiegel vom Montag. »Als Grund werden auch mögliche Amtshaftungsforderungen angeführt.« Mundt beklagte, dass der Lebensmittelmarkt nach dem Wegfall von Kaiser’s-Tengelmann noch konzentrierter geworden sei. Er würde es begrüßen, wenn der Versandhändler Amazon seinen Lebensmittellieferdienst tatsächlich bundesweit ausbauen sollte, sagte Mundt. »Bei einem Markt, den vier große Anbieter unter sich aufteilen, ist jeder neue Wettbewerber willkommen.« (Reuters/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.03.2017, Seite 5, Inland

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