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NSU-Prozess: Wohlleben bleibt in U-Haft

München. Der mutmaßliche Terrorhelfer Ralf Wohlleben ist abermals mit einer Haftbeschwerde gescheitert. Ein Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf seinen Antrag, nach mehr als fünf Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Wohlleben ist einer der Mitangeklagten im Münchner NSU-Prozess. Die Bundesanwaltschaft wirft ihm Beihilfe zu neunfachem Mord vor. Wohlleben hatte beim BGH Beschwerde gegen einen Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) München eingelegt, das ihn weiter für dringend tatverdächtig hält. Nach Ansicht der BGH-Richter hat das OLG die Gründe »hinreichend dargelegt«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.03.2017, Seite 2, Inland

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