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Aus: Ausgabe vom 16.03.2017, Seite 5 / Inland
Arbeitsrecht

GEW will gegen ­Befristung an Unis klagen

Berlin. Ein Jahr nach der Verabschiedung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, das die extreme Kurzbefristung an Hochschulen begrenzen sollte, haben sich nach Ansicht der Bildungsgewerkschaft GEW viele Hoffnungen nicht erfüllt. »Es wird daher wohl zu Klagen betroffener Unimitarbeiter vor Arbeitsgerichten kommen«, sagte der stellvertretende GEW-Vorsitzende Andreas Keller am Mittwoch in Berlin gegenüber dpa. Die Gewerkschaft bereite sich darauf vor, diese Klagen zu begleiten. (dpa/jW)

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