Zum Inhalt der Seite

Haft für »König von Deutschland« verlangt

Halle. Im Untreueprozess gegen den selbsternannten König von Deutschland am Landgericht Halle hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer am Dienstag. Von diesem Geld habe der 51jährige 1,3 Millionen Euro von rund 600 Anlegern aus egoistischen Motiven für sich ausgegeben. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.03.2017, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!