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15.03.2017
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Haft für »König von Deutschland« verlangt
Halle. Im Untreueprozess gegen den selbsternannten König von Deutschland am Landgericht Halle hat die Staatsanwaltschaft vier Jahre Gefängnis für den Angeklagten gefordert. Peter Fitzek, der vom Verfassungsschutz den sogenannten Reichsbürgern zugerechnet wird, habe in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) unerlaubt Bankgeschäfte im Umfang von 2,3 Millionen Euro betrieben, sagte Oberstaatsanwältin Heike Geyer am Dienstag. Von diesem Geld habe der 51jährige 1,3 Millionen Euro von rund 600 Anlegern aus egoistischen Motiven für sich ausgegeben. (dpa/jW)
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