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Südkorea: Keine Haft für Samsung-Erben

Seoul. Der Erbe und inoffizielle Chef des Samsung-Konzerns, Lee Jae Yong, muss nicht in Untersuchungshaft. Das hat am Donnerstag ein Bezirksgericht in Seoul entschieden. Zur Begründung erklärten die Richter, es gebe nicht genügend Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs der Bestechung, Unterschlagung und des Meineids beantragt. Samsung ist in die Korruptionsaffäre um die südkoreanische Präsidentin Park Geun Hye. Gegen Park läuft ein Amtsenthebungsverfahren. (AFP/dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.01.2017, Seite 6, Ausland

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