Gegründet 1947 Donnerstag, 21. August 2025, Nr. 193
Die junge Welt wird von 3019 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 14.12.2016, Seite 1 / Inland

Syrien-Flüchtlinge: Nur ein Jahr Aufenthalt?

Ansbach. Nicht jeder anerkannte Flüchtling aus Syrien hat Anspruch darauf, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Ebenso wie schon das Oberverwaltungsgericht Schleswig halten auch die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in vielen Fällen einen eingeschränkten – sogenannten subsidiären – Schutz für syrische Flüchtlinge für ausreichend. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist damit lediglich für ein Jahr gesichert.

Der in Ansbach sitzende VGH-Senat stellte sich damit hinter die Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Urteil dürfte Richtschnur für ähnlich gelagerte Asylfälle in Bayern werden. (dpa/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

                                                                 Aktionsabo: 75 Ausgaben für 75 Euro