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Syrien-Flüchtlinge: Nur ein Jahr Aufenthalt?

Ansbach. Nicht jeder anerkannte Flüchtling aus Syrien hat Anspruch darauf, für längere Zeit in Deutschland zu bleiben. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) entschieden. Ebenso wie schon das Oberverwaltungsgericht Schleswig halten auch die obersten bayerischen Verwaltungsrichter in vielen Fällen einen eingeschränkten – sogenannten subsidiären – Schutz für syrische Flüchtlinge für ausreichend. Ihr Aufenthalt in Deutschland ist damit lediglich für ein Jahr gesichert.

Der in Ansbach sitzende VGH-Senat stellte sich damit hinter die Auffassung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Das Urteil dürfte Richtschnur für ähnlich gelagerte Asylfälle in Bayern werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.12.2016, Seite 1, Inland

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