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Bewährungsstrafe für PKK-Funktionär

Hamburg. Das Oberlandesgericht Hamburg hat einen PKK-Funktionär wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Der 60jährige habe von August 2014 bis März 2015 für die kurdische Arbeiterpartei das Gebiet Bremen geleitet, sagte der Vorsitzende Richter des Staatsschutzsenats am Freitag. Für den Angeklagten sprächen sein weitgehendes Geständnis und seine jesidische Herkunft, wegen der er in der Türkei besonderer Verfolgung ausgesetzt gewesen sei. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.11.2016, Seite 4, Inland

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