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Aus: Ausgabe vom 25.11.2016, Seite 5 / Inland

Finanzämter erleichtern Steuerabsetzbarkeit

Berlin. Steuerzahler können künftig deutlich mehr haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkertätigkeiten von der Steuer absetzen als bisher. Das geht aus einem Schreiben der Finanzbehörden von Bund und Ländern hervor, über das die Zeitungen der »Neuen Berliner Redaktionsgesellschaft« zuvor berichteten.

Künftig ist es möglich, beim Finanzamt auch die Lohnkosten geltend zu machen, die beim Schneeräumen auf Gehwegen vor dem eigenen Grundstück anfallen. Wer seine Haustiere zu Hause versorgen lässt, wird künftig auch vom Steuervorteil profitieren. Auch Notrufsysteme, mit denen Ruheständler oder behinderte Menschen per Knopfdruck rund um die Uhr nach Hilfe rufen können, gelten als haushaltsnahe Dienstleistung. (dpa/jW)

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