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NPD-Verbotsverfahren: Urteil im Januar

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht will am 17. Januar 2017 verkünden, ob die NPD verboten werden muss. Das teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Den Verbotsantrag hatte der Bundesrat gestellt. Die Länderkammer vertritt die Ansicht, die Neonazipartei wolle die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen.(AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.11.2016, Seite 4, Inland

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