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Klage gegen ­Beförderungsverbot

Berlin. Das »Zentrum für Politische Schönheit« (ZPS) hat am Mittwoch im Namen einer Gruppe Geflüchteter aus Syrien beim Berliner Verwaltungsgericht Klage gegen das Bundesinnenministerium eingereicht. Gegenstand sei dessen »rechtswidrige Einmischung« in die Aktion »Flüchtlinge fressen« des ZPS, welche die »Verfassungswidrigkeit von Paragraph 63 des Aufenthaltsgesetzes« belegen sollte. Mit der Klageschrift von Rechtsanwalt Markus Goldbach werden 23 syrische Flüchtlinge vertreten, denen mit Verweis auf das Beförderungsverbot die Einreise per Flugzeug verwehrt worden war. Im Rahmen des Freilufttheaterstücks »Flüchtlinge fressen« war für diesen Fall davon gesprochen worden, Geflüchtete an Tiger zu verfüttern. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2016, Seite 2, Inland

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