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Verschleierungsverbot im Gerichtssaal prüfen

Berlin. Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, ein Verschleierungsverbot im Gerichtssaal zu prüfen. Geklärt werden müsse, ob ein entsprechendes Gesetz erforderlich ist, heißt es in einer von der Länderkammer am Freitag verabschiedeten Entschließung. Rechtsstaatliche Gerichtsverfahren erforderten es, dass die Beteiligten sich vor Gericht zu erkennen geben und auch ihr Gesicht zeigen.

Zuvor hatte Bayern einen weitergehenden Antrag vorgelegt, mit dem die Bundesregierung zur gesetzlichen Regelung eines Verschleierungsverbotes aufgefordert worden war. Er fand aber in der Länderkammer keine Mehrheit. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.09.2016, Seite 4, Inland

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