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»Rabaukenjäger« vom Presserecht gedeckt

Rostock. Die Berichterstattung über einen Jäger, der ein verendetes Reh mit seinem Auto abgeschleppt hatte und deshalb als »Rabaukenjäger« bezeichnet worden war, bleibt für den Journalisten ohne strafrechtliche Folgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Rostock sprach den Lokalredakteur des in Neubrandenburg erscheinenden Nordkuriers am Freitag letztinstanzlich vom Vorwurf der Beleidigung frei.

Die Begriffswahl sei »im Rahmen der Güterabwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht des Jägers auf der einen und der Meinungs- und Pressefreiheit auf der anderen Seite strafrechtlich nicht zu beanstanden«, teilte das OLG mit. Es hob damit das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg auf, das der Klage des Jägers stattgegeben und den Journalisten zu 1.000 Euro Geldstrafe verurteilt hatte. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.09.2016, Seite 15, Medien

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