-
05.09.2016
- → Feuilleton
Neue Einnahmen
Dienste wie Netflix, iTunes oder Amazon sollen für die Verbreitung von Videos künftig Abgaben für die deutsche Filmförderung zahlen. Die EU-Kommission bestätigte am Freitag, dass sie entsprechende Pläne der Bundesregierung gebilligt hat. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) wertete dies als großen Erfolg für die deutsche Filmwirtschaft. Auch sogenannte Video-on-demand-Anbieter im Ausland profitierten von der deutschen Filmförderung, erklärte sie. Deshalb müssten sie sich wie alle anderen Verwerter und Nutznießer daran beteiligen. Dies schreibt das deutsche Filmförderungsgesetz vor, doch wurde die Regelung während einer Prüfung von der EU-Kommission nicht angewandt. Die sogenannte Filmabgabe wird heute schon von Kinos, von der Videowirtschaft und dem Fernsehen erhoben. Sie fließt in die öffentliche Förderung deutscher Filme. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!