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10.08.2016
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Abrechnungsbetrug: Maßnahmen gefordert
Berlin. Die Linke im Bundestag hat Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug durch Ärzte bei der Ausstellung von Totenscheinen gefordert. Die Kosten für die ärztliche Feststellung des Todes müssten in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden, sagte der Gesundheitsexperte der Linksfraktion, Harald Weinberg, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Dienstagausgaben).
Die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme ab. »Wenn Ärzte bei Privatrechnungen betrügen, kann es doch nicht die richtige Reaktion sein, die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung zuzuschieben«, erklärte Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach derzeitiger Gesetzeslage müssen Angehörige von Verstorbenen die Kosten für die Todesfeststellung selbst bezahlen. Laut Verbraucherzentralen der Länder stellen Ärzte oft überhöhte Rechnungen aus, obwohl die Gebühren bei rund 77 Euro inklusive Leichenschau gedeckelt sind. (AFP/jW)
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