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25.06.2016
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Kaum Nachfrage nach Mindestlohnausnahmen
Berlin. Die für Langzeiterwerbslose möglichen Ausnahmen vom Mindestlohn werden kaum nachgefragt, sie verursachen allerdings erhebliche Verwaltungskosten. Das geht aus einer Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Grünen-Anfrage hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Freitag vorlag. Demnach wurden von August 2015 bis Mai 2016 insgesamt 2.110 Bescheinigungen ausgestellt, die für sechs Monate das Unterschreiten des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro erlauben. Die bisherigen Verwaltungskosten belaufen sich nach Angaben des Ministeriums auf 267.542 Euro oder 7,84 Euro pro Einzelfall.(AFP/jW)
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