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Kinderheirat: Jugendamt nicht zuständig

Bamberg. Eine mit 14 Jahren verheiratete Syrerin unterliegt nach ihrer Flucht nach Deutschland anders als andere Minderjährige nicht der Aufsicht des Jugendamts. In einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied der Familiensenat des Oberlandesgerichts Bamberg, dass dem Jugendamt keine Entscheidungsbefugnis für den Aufenthalt der Jugendlichen zukomme. Auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuchs entschied der Senat, dass verheiratete Minderjährige selbst entscheiden können, wo sie sich aufhalten und mit wem sie Umgang haben möchten. Das OLG Bamberg sieht in dem Fall eine grundsätzliche Bedeutung und ließ deshalb Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zu. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.06.2016, Seite 5, Inland

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