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Razzia bei unverdächtigen Mitbewohnern unzulässig

Karlsruhe. Hausdurchsuchungen bei nicht verdächtigten Menschen sind auch dann unzulässig, wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Die Beschwerdeführer aus Sachsen waren 2022 von Razzien in einem alternativen Wohnprojekt betroffen. Einer Bewohnerin wurde vorgeworfen, im Sommer 2021 gemeinsam mit anderen Plakate mit einem Aufruf für eine antifaschistische Demonstration an ein Parteibüro, eine Telefonzelle, Bushaltestellen sowie Informationstafeln geklebt zu haben. Zudem soll sie Graffiti angebracht sowie einen Brückenpfeiler, ein Bushäuschen und eine Wand mit roter Farbe besprüht haben. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2026, Seite 4, Inland

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