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Mutterschutz auch für Studentinnen

Berlin. Auch Studentinnen und Schülerinnen sollen künftig Mutterschutz in Anspruch nehmen können. Diese Neuregelung gehört zu einer umfassenden Reform des Mutterschutzes. Einen entsprechenden Gesetzentwurf von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) billigte das Kabinett am Mittwoch.

Künftig soll es keine Arbeitsverbote mehr gegen den Willen der Schwangeren geben. Auch die Möglichkeit der Sonntagsarbeit wird erweitert, wenn die Betroffene das möchte. Die sechswöchige Schutzfrist vor der Geburt, in der die werdende Mutter nicht mehr arbeiten muss, soll ebenso bleiben wie das achtwöchige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung. Für Mütter behinderter Kinder soll die Frist auf zwölf Wochen erweitert werden.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2016, Seite 15, Feminismus

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