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Fitnessstudio: Keine Kündigung trotz Umzugs

Karlsruhe. Die vorzeitige Kündigung von langfristigen Fitnessstudioverträgen wegen eines Umzugs ist nicht möglich. Wer solch langfristige Verträge abschließt, um Kosten zu sparen, muss auch entsprechende Risiken tragen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Damit gilt weiterhin, dass solche Langzeitverträge nur wegen Krankheit oder Schwangerschaft vorzeitig gekündigt werden können. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.05.2016, Seite 4, Inland

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