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30.04.2016
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Schutz für psychisch kranke Straftäter
Berlin. Psychisch kranke Straftäter sollen besser vor unverhältnismäßig langen Aufenthalten in geschlossenen Kliniken bewahrt werden. Künftig soll genauer und häufiger überprüft werden, ob Unterbringungen im Maßregelvollzug weiter notwendig sind. Das sieht ein am Donnerstag abend vom Bundestag verabschiedetes Gesetz vor. Justizminister Heiko Maas (SPD) sagte am Freitag, dies schütze besser vor unverhältnismäßigen Unterbringungen, »ohne dass wir das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit aus den Augen verlieren«.
Hintergrund der Gesetzesänderung ist auch der Fall Gustl Mollath, der zu Unrecht sieben Jahre in einer forensischen Psychiatrie eingesperrt war. Grund dafür waren offenbar erfundene Beschuldigungen seiner damaligen Ehefrau. (dpa/jW)
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