Zum Inhalt der Seite

Fußball Beleidigung gedeckt

Düsseldorf. Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger darf den Gastgeber der Fußball-WM 2022, Katar, weiter als »Krebsgeschwür des Weltfußballs« bezeichnen. Das Düsseldorfer Landgericht wies die Unterlassungsklage des katarischen Fußballverbandes QFA am Dienstag ab. Die Äußerung sei zwar ein »beleidigendes Werturteil«, aber vom Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Zwanziger erklärte aus Anlass der Urteilsverkündung noch einmal, wie er zu seiner Einschätzung gekommen ist: »Das Land ist halb so groß wie Hessen, da herrscht eine unglaubliche Hitze, Reisen sind kaum zumutbar, die Menschenrechte werden mit Füßen getreten. Dort eine WM auszutragen, ist ein Witz. Ich bin enttäuscht, dass alle Funktionäre, auch beim DFB, das als gottgegeben hinnehmen.« Die QFA, vertreten durch ihren Anwalt Peter Gauweiler, kann innerhalb eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. (sid/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2016, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!