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EU-Gericht hebt EU-Sanktionen auf

Luxemburg. Zwei Jahre nach dem Regimewechsel in der Ukraine hat das Gericht der Europäischen Union EU-Sanktionen gegen eine Reihe ehemaliger Regierungsbeamter des Landes für ungültig erklärt. Eine Person könne nicht allein deshalb für die Veruntreuung von Vermögenswerten verantwortlich gemacht werden, weil gegen sie in einem Drittland eine Voruntersuchung stattfinde, urteilten die Richter am Donnerstag in Luxemburg.(dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2016, Seite 7, Ausland

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