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Hoteliers klagen gegen »Bettensteuer«

Karlsruhe. Hoteliers aus Hamburg und Bremen haben gegen die sogenannte Bettensteuer Verfassungsbeschwerde eingelegt. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am Montag den Eingang der Klagen. Das höchste deutsche Gericht solle abschließend darüber entscheiden, ob die Abgabe in Deutschland verfassungsgemäß ist oder nicht.

Beide Hoteliers waren im Sommer vor dem Bundesfinanzhof mit ihren Klagen gescheitert (II R 32/14 und II R 33/14). Wer privat in einem Hotel übernachtet, muss in Hamburg je nach Preis bis zu mehrere Euro je Nacht zusätzlich bezahlen. In Bremen gilt je nach Hotelkategorie eine Staffelung bis zu drei Euro. Geschäftsreisende bleiben verschont. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2015, Seite 5, Inland

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