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BRD: Gerichtsurteil gegen Sonntagsöffnungen

Berlin. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Ausweitung der Sonntagsarbeitzeit einen Riegel vorgeschoben. Am vergangenen Mittwoch erklärte es eine Verordnung der baye­rischen Gemeinde Eching für unwirksam. Sie hatte versucht, mehreren großen Möbelhändlern auch am Sonntag eine Öffnung zu erlauben und dies mit einem kleinen Frühlingsfest im örtlichen Gewerbegebiet begründet. Der Vorfall liegt bereits Jahre zurück, die Dienstleistungsgewerkschaft ver. di hatte damals gegen das Vorgehen geklagt. Letztere begrüßte die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. »Das Urteil ist ein weiterer wichtiger Erfolg im Kampf gegen die Ausweitung von Ladenöffnungszeiten an Sonntagen«, sagte ver. di-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger am Mittwoch. Das Gericht habe der Praxis von Gemeinden Einhalt geboten, die Scheinanlässe kreieren, um Sonntagsöffnungen zu erlauben. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.11.2015, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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