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Regelung gegen willkürliche Befristung

Berlin. Die Bundesregierung will die Befristung von Arbeitsverträgen junger Wissenschaftler eindämmen. Ein vom Kabinett am Mittwoch gebilligter Gesetzentwurf sieht vor, dass die sachgrundlose Befristung zur Dauer der angestrebten Qualifikation – etwa einer Promotion – passen soll. Bei einer Befristung wegen Drittmittelfinanzierung soll sie der Dauer der Mittelbewilligung entsprechen. Zudem soll die sachgrundlose Befristung nur zulässig sein, wenn die Beschäftigung der eigenen wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung dient. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 03.09.2015, Seite 5, Inland

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