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Spaniens Richter verbieten baskische Kneipen

Madrid. Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat am Donnerstag ein Urteil der Audiencia Nacional bestätigt und die als »Herriko Tabernak« (Volkskneipen) bekannten Gaststätten der baskischen Unabhängigkeitsbewegung verboten. Die insgesamt 107 Kneipen dienten der Unterstützung einer »terroristischen Organisation«, urteilten die Richter. Über sie soll die Finanzierung von »Satellitenorganisationen« der im Untergrund agierenden ETA laufen, erklärten die Juristen. Zugleich reduzierten die Richter die von der Vorinstanz gegen fünf baskische Aktivisten verhängten Gefängnisstrafen von je drei Jahren auf 22 Monate, berichtete das baskische Internetportal naiz. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.06.2015, Seite 2, Ausland

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