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16.06.2015
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Bundesanwaltschaft mauert
Ob der Kölner V-Mann unter NSU-Verdacht vernommen wurde, bleibt vorerst geheim.
Nach der Enttarnung eines V-Mannes, der dem Phantombild des mutmaßlichen NSU-Attentäters aus der Kölner Probsteigasse ähnelt, hat die Bundesanwaltschaft am Montag bekräftigt, dass es »keine belastbaren Anhaltspunkte« für eine Tatbeteiligung gebe. Allerdings wollte die Behörde auf Anfrage von junge Welt nicht mitteilen, »welche Tätigkeit in diesem Zusammenhang entfaltet worden ist« – im Klartext, ob der Mann überhaupt vernommen wurde. Dasselbe gilt laut Pressesprecherin Frauke Köhler für die Frage, »ob andere Behörden bestimmten Personen Vertraulichkeit zugesichert haben«.
Die frühere Leiterin des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Mathilde Koller, soll nach einem Bericht der Welt am Sonntag bereits 2012 in dienstlichen Erklärungen die Bundesanwaltschaft über die Ähnlichkeit des Kölner Neonazis und V-Mannes J. H. mit dem Phantombild informiert haben. Vier Monate später ließ sich die Verfassungsschutzchefin »aus persönlichen Gründen« in den vorzeitigen Ruhestand versetzen. Die Bundesanwaltschaft erstellte im selben Jahr ihre Anklageschrift gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Helfer des »Nationalsozialistischen Untergrunds«, die den Anschlag auf das Lebensmittelgeschäft der Familie M. in der Probsteigasse Ende 2000 einschloss. Die Tat wurde einem der toten Neonazis Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zugeordnet. Vater und Schwester der damals schwer verletzten Mashia M. hatten diese auf Lichtbildern aber nicht erkannt. J. H. zwar auch nicht – das Foto sei aber von auffallend schlechter Qualität gewesen, betonte Opferanwältin Edith Lunnebach am Montag gegenüber junge Welt. Vergeblich habe sie eine Staatsschutzakte angefordert, die 2001 zu dem Anschlag angelegt worden sei, der Nebenklage aber bis heute nicht vorliege.
Im Sommer 2014 hatten Abgeordnete der Linksfraktion die Bundesregierung schriftlich nach den als »geheime Verschlussache« eingestuften Erklärungen Mathilde Kollers gefragt. In der Antwort der Regierung vom 23. Juli 2014 heißt es, der Ermittlungsbeauftragte des NSU-Untersuchungsausschusses im Bundestag habe davon Kenntnis erhalten und im Zeitraum vom 30. August 2012 bis zum 20. September 2012 – also weitgehend während der Sommerpause – die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Dokumente gehabt. Er kann sich daran aber laut der Abgeordneten Martina Renner (Die Linke) nicht erinnern.
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