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BGH verweist Verfahren zurück

Karlsruhe. Im Schadenersatzprozess einer Stadt aus Nordrhein-Westfalen wegen fehlerhafter Bankberatung zu riskanten Zinswetten gibt es vom Bundesgerichtshof (BGH) keine endgültige Klärung. Vielmehr muss die Klage der Stadt Ennepetal von der Vorinstanz noch einmal aufgerollt werden. Das hat der BGH in Karlsruhe am Dienstag entschieden. In dem Verfahren geht es um vier sogenannte Swap-Geschäfte, die die Gemeinde 2007 und 2008 mit der damaligen (inzwischen abgewickelten) WestLB vereinbart hatte. Es war das erste Mal, dass der BGH über die Swap-Klage einer Kommune entscheiden sollte. (Az.: XI ZR 37(713) (dpa/jW)

 

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Erschienen in der Ausgabe vom 29.04.2015, Seite 9, Kapital & Arbeit

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