Zum Inhalt der Seite

Zweite Instanz

Am Berliner Kammergericht wird heute erörtert, ob Thomas Brussig bei der Arbeit am Text für das Musical »Hinterm Horizont« mit Songs von Udo Lindenberg bei einem Berliner Theaterautor geklaut hat. Die Show hat seit 2011 ein Millionenpublikum erreicht. Der Kläger will als Miturheber genannt werden. Das Landgericht hatte die Klage 2013 abgewiesen. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 20.04.2015, Seite 11, Feuilleton

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!