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Ramelow ist kein Grund für Ruhestand

Gera. Gewissenskonflikte nach der Wahl des Linke-Politikers Bodo Ramelow zum Ministerpräsidenten in Thüringen rechtfertigen keine Versetzung von Beamten in den einstweiligen Ruhestand. Den Eilantrag eines technischen Oberinspektors lehnte das Verwaltungsgericht Gera nach Angaben vom Montag ab. Der Beamte, der im Ruhestand weiter sein volles Gehalt haben wollte, hatte in der Wahl eines Politikers zum Regierungschef einen Widerspruch zu seinem Amtseid gesehen. Der Mann arbeitet als Sachbearbeiter in der Landesanstalt für Geologie und Umwelt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.03.2015, Seite 5, Inland

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