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Bundesfinanzhof springt Privatkliniken bei

München. Das oberste deutsche Steuergericht, der Bundesfinanzhof in München, hat im Sinne privater Krankenhäuser entschieden. Künftig können diese, ähnlich wie öffentliche Kliniken, von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn in ihnen ein großer Anteil gesetzlich Versicherter behandelt wird. »Die Entscheidung hat große Bedeutung für die Betreiber privater Krankenhäuser«, teilte der Finanzhof am Dienstag mit. In der Regel mussten diese bislang 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 25.02.2015, Seite 2, Inland

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