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Aus: Ausgabe vom 24.02.2015, Seite 16 / Sport

Amateure: Arm aus Spaß

Berlin. Amateurvertragsspieler im deutschen Sport fallen nicht unter das Mindestlohngesetz, stellte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) am Montag klar. Während Vertragsspieler in der Regel eine geringe Aufwandsentschädigung als Minijobber erhalten, sollen Vereinsangestellte und hauptamtliche Platzwarte künftig den Mindestlohn erhalten. Nahles sagte, bei den Spielern stehe »nicht die finanzielle Gegenleistung, sondern der Spaß an der Sache im Vordergrund. Deshalb können wir hier nicht von einem klassischen Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sprechen.« Insbesondere Nachwuchsathleten und Fußballspieler ab der 3. Liga abwärts erhielten bislang von ihren Klubs deutlich weniger Geld und hätten dies, soweit das neue Mindestlohngesetz für sie Gültigkeit gehabt hätte, auch einklagen können. (dpa/jW)

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