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Aus: Ausgabe vom 05.02.2015, Seite 11 / Feuilleton

Erlaubt

Die Betreiber einer Weinstube sind mit ihrer Klage gegen den Lärm eines Kinderspielplatzes im Moselort Bernkastel-Wehlen gescheitert. Kinderlärm stehe unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft, hieß es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. Die Kläger hatten als Argument unter anderem angeführt, dass sich seit dem Ausbau des Spielplatzes nahe ihres Grundstücks Gäste der Weinstube beschwert hätten und einige ganz weggeblieben seien. Das Paar verlangte von der Stadt, dass zumindest die Spielgeräte auf die andere Seite des Grundstücks verlegt werden. Das Gericht urteilte, Geräusche, die auf einem Spielplatz entstünden, gälten in der Regel nicht als schädliche Umwelteinwirkungen. (dpa/jW)

 

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