-
15.01.2015
- → Inland
Bis zu drei Jahre Ausweisentzug möglich
Berlin. Mutmaßlich gewaltbereite islamistische Terroristen sollen künftig durch den Entzug ihres Personalausweises an der Ausreise in Kampf- und Ausbildungsgebiete etwa in Syrien und im Irak gehindert werden. Das Bundeskabinett brachte dazu am Mittwoch eine Gesetzesänderung auf den Weg. Die Behörden sollen Verdächtigen demnach für bis zu drei Jahre den Personalausweis abnehmen können. Die Betroffenen sollen statt dessen ein Ersatzdokument bekommen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen dürfen. Dessen Ausstellung sollen sie selbst bezahlen. Bislang war es möglich, mutmaßlichen Terroristen den Reisepass zu entziehen – nicht aber den Personalausweis. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!