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Gewerkschaft gegen Rentenwillkür

München. Das Konzept der Rente mit 63 könnte künftig die deutschen Sozialgerichte beschäftigen. Wie die Süddeutsche Zeitung (Donnerstagausgabe) berichtete, bereiten die Gewerkschaften bereits Musterverfahren vor, die IG Metall sammelt demnach Fälle für mögliche Klagen. Es geht um die Frage, wann Zeiten der Arbeitslosigkeit für die abschlagsfreie Rente mit 63 anzurechnen sind. Nach dem seit Sommer geltenden Gesetz können Beschäftigte, die 45 Beitragsjahre vorweisen, diese in Anspruch nehmen. Dabei werden auch Zeiten anerkannt, in denen Arbeitslosengeld I bezogen wurde. Bei den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn werden diese aber nicht in jedem Fall angerechnet. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2015, Seite 5, Inland

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