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09.12.2014
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Dresden: »Kommt nach vorne«
Berufungsverfahren wegen Neonaziblockade
Dresden. Vor dem Landgericht der sächsischen Landeshauptstadt begann am Montag vormittag mit mehreren Stunden Verzögerung der Prozess gegen den Antifaschisten Tim H.. Dem Berliner wird vorgeworfen, bei Protesten gegen einen Großaufmarsch von Neonazis in Dresden im Februar 2011 (Foto) zu Gewalt aufgerufen zu haben. Mit einem Megaphon soll er eine Menschenmenge mit dem Ruf »Kommt nach vorn!« zum Durchbrechen einer Polizeikette angestiftet haben. Dafür wurde er in einem ersten Verfahren im Januar 2013 zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. Sowohl die Verteidiger von Tim H. als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein.
Zu Beginn des Verfahrens erklärte H.s Anwalt, Ulrich von Klinggräff, das Verfahren vor dem Amtsgericht habe »alle Merkmale für eine politisch motivierte Verurteilung« gehabt. Vor dem Gebäude des Landgerichts protestierten etwa 100 Personen gegen diese Willkür. Die Beweisaufnahme war bei jW-Redaktionsschluss nicht abgeschlossen. Weitere Prozesstermine sind angesetzt. (fo)
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