-
20.11.2014
- → Medien
BGH urteilt zu »Richtigstellung«
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geklärt, welche Rechte die Betroffenen von Verdachtsberichten in den Medien haben, wenn sich erhobene Vorwürfe später als falsch herausstellen. Ein Recht auf »Richtigstellung« haben Betroffene laut dem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil nur dann, wenn der Verdachtsbericht »vorverurteilend« war. Sollten die Medien dagegen einen »Mindestbestand an Beweistatsachen« dargelegt haben und der Verdacht dann später ausgeräumt werden, genügt es, dass darüber in einer »nachträglichen Mitteilung« berichtet wird. (Az. VI ZR 76/14) (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!