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Aus: Ausgabe vom 05.11.2014, Seite 7 / Ausland

Strasbourg: Urteil gegen Abschiebung

Strasbourg. Eine afghanische Familie darf nicht einfach aus der Schweiz nach Italien abgeschoben werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte forderte in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil, dass die Kinder eine ihrem Alter angemessene Betreuung erhalten und die Familie gemeinsam untergebracht werden müsse. Sonst würde eine Abschiebung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen, hieß es in einer Mitteilung. (dpa/jW)