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Aus: Ausgabe vom 10.10.2014, Seite 2 / Inland

Abhörskandal: Differenzen innerhalb des BND

Berlin. Die Datenschutzbeauftragte des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat rechtliche Bedenken mit Blick auf die umstrittene Datensammlung am Abhörstützpunkt des Geheimdienstes in Bad Aibling geäußert. Nach ihrer Auffassung finde die Datenerfassung dort auf deutschem Boden statt und falle damit unter die Vorgaben des BND-Gesetzes, sagte die Mitarbeiterin am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestages. Die Leitung des Auslandsnachrichtendienstes sehe das jedoch anders. Im oberbayerischen Bad Aibling erfasst der BND per Satellit Datenströme aus dem Ausland, also beispielsweise Kommunikationsdaten aus Afghanistan. BND-Präsident Gerhard Schindler vertrete den Standpunkt, dass die Datensammlung im Ausland geschehe und deshalb nicht in den Geltungsbereich des BND-Gesetzes falle, sagte die Datenschützerin. Auch ein Gespräch habe nichts an den unterschiedlichen Auffassungen geändert. »Er ist bei seiner geblieben, ich bin bei meiner geblieben.« (dpa/jW)