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Hinterbliebene ­verklagen Ukraine

Berlin. Die Angehörigen der deutschen Opfer des abgeschossenen malaysischen Verkehrsflugzeuges MH17 wollen die Ukraine vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagen. Rechtsanwalt Elmar Giemulla, der drei Hinterbliebenenfamilien vertritt, sagte Bild am Sonntag, nach internationalem Recht sei jeder Staat für den Luftraum über seinem Staatsgebiet verantwortlich, wenn er ihn für Durchflüge öffnet. Könne ein Staat die Sicherheit nicht gewährleisten, müsse er seinen Luftraum sperren, sagte der Professor für Luftfahrtrecht. In etwa zwei Wochen soll Klage gegen die Regierung der Ukraine und Präsident Petro Poroschenko wegen Totschlags durch Unterlassen in 298 Fällen eingereicht werden.

(Reuters/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 22.09.2014, Seite 5, Inland

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