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Geheimdienst muß Gysi-Akten löschen

Leipzig. Der Verfassungsschutz muß einem Bericht der Leipziger Volkszeitung am Freitag zufolge sämtliche Erkenntnisse über den Chef der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, aus seinen Dateien und Akten tilgen. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz sei in einem abschließenden sogenannten Anerkenntnisurteil des Verwaltungsgerichts Köln aufgegeben worden, alle gespeicherten Daten über Gysi zu löschen, wie aus dem Urteil hervorgeht. Zudem sei »die Personenakte des Klägers zu vernichten«. »Der Verfassungsschutz hat auf ganzer Linie verloren«, sagte Gysi der Zeitung. Bereits im vergangenen Oktober hatte das Bundesverfassungsgericht die Überwachung des Linke-Politikers Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz untersagt. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.09.2014, Seite 4, Inland

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