Köln/Rüthen. Die Auseinandersetzung um den privaten Anbau von Cannabis zu Therapiezwecken spitzt sich zu: Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) will das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überprüfen lassen, das drei chronisch kranken Patienten im Juli den Anbau von Hanfpflanzen zu Hause erlaubt hatte. Man habe in der vergangenen Woche Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt, sagte ein Sprecher des BfArM am Dienstag. Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) teilte mit, sechs chronisch Kranke seien aus Protest gegen die Berufung in den Hungerstreik getreten. Das Kölner Urteil sei ein enorm wichtiger Schritt für die betroffenen Patienten gewesen, betonte der ACM-Vorsitzende Franjo Grotenhermen: »Durch die Berufung wird eine Behandlung weiterhin unnötig hinausgezögert«. (dpa/jW)
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