Zum Inhalt der Seite

Rußland: Snowden darf bleiben

Moskau. Der frühere US-Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden kann in Rußland bleiben. Er bekam eine Aufenthaltsgenehmigung für drei Jahre. »Damit kann er sich frei bewegen und auch ins Ausland reisen«, sagte sein Anwalt Anatoli Kutscherena am Donnerstag in Moskau. Zuvor war das vorübergehende Asyl abgelaufen.

Snowden hat nun das Recht, bis zu drei Monate ins Ausland zu reisen und dann nach Rußland zurückzukehren. Nach insgesamt fünf Jahren habe der US-Bürger zudem die Möglichkeit, die russische Staatsbürgerschaft zu beantragen. »Er lernt Russisch, hat Arbeit und führt ein bescheidenes Leben«, betonte Kutscherena. (dpa/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2014, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!