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Beuys-Geist

Der Streit über die Verarbeitung des Rests einer zerstörten Fettecke von Joseph Beuys zu Schnaps ist beigelegt. Die Beuys-Witwe Eva und drei Düsseldorfer Künstler hätten sich am Donnerstag abend außergerichtlich geeinigt, sagte am Freitag ein Anwalt der Kanzlei Raue und bestätigte damit einen Bericht von Bild. Beide Seiten vereinbarten demnach eine Änderung der Angaben auf dem Etikett der Schnapsflasche: Statt »Joseph Beuys, Reste einer staatlich zerstörten Fettecke« soll hier nun stehen: »Geist. Reste der zerstörten Fettecke von Joseph Beuys (1982, Raum 3, Staatliche Kunstakademie Düsseldorf. Edition 1–16, Korpys/Löffler/Schmal 2014, 50 % Vol)«. Die Künstler Markus Löffler, Andree Korpys und Dieter Schmal hatten im Museum Kunstpalast aus den über 30 Jahre alten Fettresten erst Alkohol gebrannt und diesen dann zu Schnaps verdünnt. Eva Beuys sah damit das Urheberpersönlichkeitsrecht ihres verstorbenen Mannes verletzt. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 02.08.2014, Seite 12, Feuilleton

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