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Mollath behält Pflichtverteidiger

Regensburg. Die Pflichtverteidiger im Wiederaufnahmeverfahren des einstigen unfreiwilligen Psychiatrie-Insassen Gustl Mollath haben um Entpflichtung von ihren Mandaten gebeten – allerdings vergeblich. Das Landgericht Regensburg sah am Montag weder eine grobe Pflichtverletzung noch ein ernsthaft gestörtes Vertrauensverhältnis und entband die Anwälte nicht von ihrem Pflichtmandat. Beide Pflichtverteidiger hatten am Montag ihre Entpflichtung beantragt. »Ein Angeklagter, der über seinen Verteidiger Lügen verbreitet, geht gegen meine Ehre«, sagte Rechtsanwalt Gerhard Strate zur Begründung. In der Vorwoche hatten beide Anwälte bereits ihr Wahlmandat niedergelegt – sie waren daraufhin vom Gericht als Pflichtverteidiger bestellt worden.

(dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.07.2014, Seite 4, Inland

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