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Aus: Ausgabe vom 26.07.2014, Seite 13 / Feuilleton

Suhrkamp-Soap

Der Bundesgerichtshof hat den Suhrkamp-Streit nicht beendet, sondern eine Beschwerde des Miteigentümers Hans Barlach gegen die Insolvenz an das Landgericht Berlin zurückverwiesen. Es liege »auf der Hand«, daß der Hamburger Medienunternehmer durch den Insolvenzplan von Suhrkamp-Chefin Ulla Unseld-Berkéwicz einen Verlust erleiden könne, schreibt das Gericht in der am Freitag online gestellten Entscheidung. Der Verlag hätte auch in seiner bisherigen Rechtsform weitergeführt werden können.

Die FAZ kommentiert das so: »Barlach, den sich kaum jemand als Sieger der Suhrkamp-Kontroverse vorstellen kann, nachdem er den Verlag seit Jahren mit Klagen überzieht, wird nun vom Bundesgerichtshof gestärkt. Das mag noch nicht das letzte Wort in dieser Sache sein. Aber das von vielen angenommene glatte Ende weicht nun einem neuen Akt im Trauerspiel.« (dpa/jW)

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