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BGH: EEG-Umlage verfassungsgemäß

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Montag in Karlsruhe entschieden, daß die Umlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nicht verfassungswidrig sei. Damit wiesen die Richter die Klage eines mittelständischen Textilunternehmens ab. Dieses hatte im April 2012 die fälligen knapp 10000 Euro für die Umlage nur unter Vorbehalt gezahlt, weil es darin eine verfassungswidrige Sonderabgabe sieht. Diese Einschätzung wiesen die BGH-Richter zurück. Charakteristisch für eine Sonderabgabe sei, daß die öffentliche Hand von ihr profitiere oder zumindest Einfluß auf die Gelder nehmen könne. Der BGH hatte bereits in der Entscheidung um erhöhte Beschaffungskosten der Energieversorger durch das EEG 2000 eine ähnliche Entscheidung getroffen. (dpa/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2014, Seite 5, Inland

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